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LAG Hamm, 07.05.1976 - 3 Sa 1093/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung; Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrates; Kündigungsgründe; Gründe zur getroffenen sozialen Auswahl; Fristablauf; Beginn; Betriebseinschränkung
Papierfundstellen
- DB 1976, 1727
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende …
d) Dieser Standpunkt entspricht weitgehend den Grundsätzen, die das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 7 Mai 1976 (DB 1976, 1727 = EzA Nr. 24 zu § lo2 BetrVG 1972) für den Fall aufgestellt hat, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer betriebsbedingten Kündigung auch die Gründe mitzuteilen hat, die zu der sozialen Auswahl geführt haben.Abzulehnen ist deshalb die Auffassung, die Erklärungsfrist des § lo2 Abs. 2 BetrVG würde nicht in Lauf gesetzt, wenn der Arbeitgeber die Gründe für die soziale Auswahl zunächst nicht angebe (so allerdings LAG Hamm vom 7 Mai 1976, DB 1976, 1727 = EzA Nr. 24 zu § lo2 BetrVG 1972).
- BAG, 05.04.1979 - 2 AZR 371/77 Nur diese Besonderheit bei der Frage der sozialen Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung wird in der vom angefochtenen Urteil angezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7 Mai 1976 (DB 1976, 1727 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 24) behandelt.